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Verdienen Sie was Sie verdienen?


von Mira-Kristin Muth

Sozialabgaben und Steuern im Praktikum


Ob Sie als Praktikantin oder Praktikant von Ihrem Gehalt in die Sozialver-sicherung einzahlen müssen, hängt von der Art des Praktikums ab. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum (eines, das in Ihrer Studienordnung vor-gesehen ist), sind keine Sozialabgaben zu zahlen. Verdienen Sie jedoch mehr als 400 Euro monatlich, werden Sie nicht mehr kostenlos bei der Familie mit krankenversichert und müssen sich selbst versichern.

Ein freiwilliges Praktikum dagegen wird wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt, es gelten die gleichen Regeln wie für jobbende Studierende.

Absolvieren Sie das Praktikum in den Semesterferien, muss nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Aller-dings ist die Rentenversicherung fällig, wenn Ihr Verdienst mehr als 400 Euro monatlich beträgt.

Findet das Praktikum während des Semesters statt und dauert länger als zwei Monate, in denen mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, müssen Abgaben in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Rentenversicherung muss auch hier bereits gezahlt werden, wenn mehr als 400 Euro monatlich verdient wird.

Durchschnittsverdienste




Quelle: Alma Mater Ludwigsburg GmbH

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